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In diesem Bereich gebe ich Informationen zu Baumkatastern und Baumkontrollen, sollen weitere Fragen auftreten oder benötigen sie ein unverbindliches Angebot, rufen Sie mich ruhig an! Gerne berate ich Sie auch zur Einführung / Anschaffung einer Baumkatastersoftware und zur Optimierung derselben, auch aus rechtlichen Aspekten.

Alle Bäume, die sich ein einem verkehrssicheren Zustand befinden müssen, sind regelmäßig zu kontrollieren. Ich habe in meinem Baumsachverständigenbüro Baumkataster mit etwa 15.000 Bäumen geführt, kontrolliere die Bäume inklusive der erforderlichen eingehenden Untersuchungen und der erstelle die Planungen der nötigen Maßnahmen und überwache durchgeführte Maßnahmen. Zu den von mir betreuten Bäumen gehörten auch Alleen der Deutschen Alleenstraße.  

Die meisten Kontrollen werden von mir auf Grundlage der Baumkontrollrichtlinie (Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Ausgabe 2020) der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V,) durchgeführt.

Es gibt keine direkte rechtliche Grundlage, wie und wie häufig ein Baumbesitzer sich um seinen Baum zu kümmern hat, seit 2004 fasst die Baumkontrollrichtlinie, nun in der überarbeiteten dritten Ausgabe aus 2020, die Fachmeinung zu diesem Thema zusammen, besonders wichtig sind hierbei die Empfehlungen zur Kontrollhäufigkeit und zur Art, dem Umfang und dem Ablauf der Baumkontrollen. In der Baumkontrollrichtlinie wird unter anderem deutlich gemacht, dass die bisher meist von den Instanzgerichten geforderte zwei Mal jährliche Kontrolle in der Regel aus fachlicher Sicht nicht erforderlich ist.

Zur Weiterbildung ihrer Baumkontrolleure biete ich auch Schulungen an, zum Beispiel als Coaching während der Kontrollen. Ich biete Ihnen hier die Möglichkeit, eventuell erforderliche eingehende Untersuchungen mit der Weiterbildung ihrer Baumkontrolleure zu verbinden, so erhalten sie eine effektive Schulung am eigenen Baumbestand.

Im Moment bereiten wir noch weitere Inhalte für diesen Bereich vor, geplant sind Informationen zur Rechtssprechung. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!