Auftraggeber von Zweibrücken und Karlsruhe bis Oldenburg, von Belgien über Berlin bis Australien vertrauen auf meine Fachkenntnisse.
Ich arbeite als Gerichtsgutachter für eine große Anzahl von Amts- und Landgerichten in mehreren Bundesländern, werde auch von mehreren Oberlandesgerichten hinzugezogen und bin auch für Staatsanwaltschaften bei Ermittlungsverfahren tätig.
Meine Gutachten erhalten Sie in der Regel mit qualifizierter elektronischer Signatur als ö.b.v. Sachverständiger im PDF, die Versendung kann auch über den sicheren Übertragungsweg De-Mail erfolgen, auch über "Mein Justizpostfach" kann man mit mir sicher kommunizieren.
Zurzeit begleite ich das Projekt Köhlbrandquerung für die HPA, die Hamburg Port Authority, bzw die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH. Dort sind für die Bauvorbereitung Wertermittlungen an Bäumen erforderlich, denn die in die Jahre gekommene Köhlbrandbrücke soll durch einen Tunnel oder eine neue Brücke ersetzt werden. Weiter sorge ich bei dem wichtigen Infrastrukturprojekt Rahmedetalbrücke an der A 45 mit der Überprüfung der angrenzenden Baumbestände für einen zügigen Bauablauf.
Für die Unteren Landschaftsbehörden des Märkischen Kreises, der Stadt Dortmund, des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreises Unna und des Hochsauerlandkreises habe ich Baumkontrollen und Bruch- und Standsicherheitsuntersuchungen an Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen durchgeführt und Gutachten mit Behandlungsempfehlungen erstattet.
Etliche Kommunen in der Umgebung lassen aus unterschiedlichen Gründen Bäume von mir kontrollieren und eingehend untersuchen, für zahlreiche Kommunen ermittle ich nach Beschädigungen an Bäumen, z. B. nach Verkehrsunfällen, die entstandene Schadenshöhe nach der 'Methode Koch'.
Untersuchungen für Baumschutz bei Baumaßnahmen sowie ökologische Baubetreuung in Bezug auf Bäume führe ich ebenfalls regelmäßig für Kommunen und private Auftraggeber durch, sinnvoll ist hier immer einen möglichst frühzeitige Einbindung des Baumsachverständigen im Planungsverfahren.
Große Versicherungskonzerne lassen durch mich Schadensforderungen überprüfen und Schadensursachen ermitteln.
Für den Kreis Unna habe ich ein GIS- gestütztes Baumkataster für die knapp 13.000 Bäume an den Kreisstraßen erstellt, führte fünf Jahre lang die erforderlichen Baumkontrollen und eingehenden Untersuchungen durch und plante die nötigen Maßnahmen. Aufgrund der starken Arbeitsbelastung reicht meine Zeit leider nicht mehr für die Übernahme größerer Baumkontroll- bzw. Baumkatasteraufträge.
Unternehmen der Wohnungswirtschaft lassen durch mich Baumpflege- und Fällungsmaßnahmen planen und überwachen.
Wichtigste Referenz für einen Sachverständigen ist jedoch die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Warum der Rundstempel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein besonderes Qualitiätsmerkmal ist, wird in nachfolgendem Artikel erklärt:
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte (ö. b. v.) Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.
ö. b. v. Sachverständige - Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Qualifikation - Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird. (aus einem Merkblatt des Instituts für Sachverständigenwesen e.V., Köln)
ö.b.v. Sachverständige - immer eine runde Sache mit dem Rundstempel