Die Frage nach dem Wert eines Baumes stellt sich häufig, wenn der Baum, sei es mutwillig oder unbeabsichtigt, beschädigt oder gar zerstört worden ist, oder wenn ein Teil des eigenen Grundstückes für Straßenbau oder andere Infrastrukturmaßnahmen in Anspruch genommen wird. Bei einer Wertermittlung von Bäumen ist darauf zu achten, dass diese nach der vom BGH anerkannten und dort so benannten "Methode-Koch" durchgeführt wird, andere Verfahren, besonders die Ziergehölzhinweise des Bundesfinanzministeriums (ZierH 2000) halten einer intensiven fachlichen Würdigung nicht stand.
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